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Wie wählt man Reinigungsroboter für sehr große Gebäude aus? Ein Leitfaden für Facility ManagerSeptember 30, 2026
September 30, 2026
Bei der Auswahl für eine Klinik, ein Pflegeheim oder ein medizinisches Versorgungszentrum ist die technische Bewertung selten die schwierigste Hürde. Darüber, ob ein Projekt zustande kommt, entscheidet in der Regel eine andere Frage: ob sich der Einsatz in den Reinigungs- und Desinfektionsplan des Hauses einfügen lässt.
Gesundheitseinrichtungen in Deutschland sind zur Führung dieses Plans verpflichtet. Nach den Anforderungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut ist darin für alle Flächen festzulegen, wann, womit und wie diese zu reinigen beziehungsweise zu desinfizieren sind. Desinfektionsintervalle, Mittel und Verfahren bestimmt der zuständige Krankenhaushygieniker in Abstimmung mit der Hygienekommission nach Risikobewertung.
Eine Maschine, die lediglich „nachts einmal durch den Flur fährt“, hat in diesem Plan keine Position. Sie muss konkreten Einträgen zugeordnet sein: welche Bereiche, in welcher Frequenz, mit welchem Verfahren, mit welcher Abnahme.
Die Modellauswahl beginnt deshalb sinnvollerweise bei der Zoneneinteilung des Hygieneplans, nicht bei den Leistungsdaten der Maschine. Die folgenden Abschnitte beschreiben, wie diese Zuordnung entsteht, welches Modell zu welchem Bereich passt und welche Arbeitsgänge in jedem Fall beim Personal bleiben.
Für Reinigungsroboter muss keine eigene Systematik entwickelt werden. Die Risikologik der KRINKO lässt sich unmittelbar übertragen.
Die Empfehlung unterscheidet patientennahe und patientenferne Flächen und bewertet das Übertragungsrisiko nach Kontakthäufigkeit: Flächen mit häufigem Haut- und insbesondere Handkontakt tragen ein höheres Risiko. Patientennahe Flächen, die häufig kontaminiert werden, sowie patientenferne Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt weisen ein größeres Übertragungsrisiko auf als sonstige patientenferne Flächen.
Auf die Bodenreinigung übertragen ergibt das eine klare Grenze.
Böden zählen zu den patientenfernen Flächen. Abgesehen von der Sofortbehandlung sichtbarer Verunreinigungen liegen sie nicht in der Kategorie der Hochkontaktflächen – und genau diesen Anteil kann ein Roboter übernehmen.
Hochkontaktflächen und patientennahe Flächen gehören nicht zur Bodenreinigung. Bettgitter, Türgriffe, Rufanlagen, Behandlungsflächen: Das ist Aufgabe des Personals und berührt den Robotereinsatz nicht.
Im Hygieneplan ist die Position eines Reinigungsroboters damit eindeutig beschreibbar: Bodenreinigung patientenferner Bereiche, aufgeführt nach Zone und Frequenz.
Dieser Punkt gehört vor die Modellauswahl, weil er festlegt, welche Einträge im Plan zwingend beim Personal verbleiben.
Desinfektion. Die Gausium-Modelle führen eine Bodenreinigung durch; eine Desinfektionsfunktion ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Anwendungsbereiche, Einwirkzeiten und Frequenzen der Desinfektion richten sich nach dem Hygieneplan und werden von Fachpersonal ausgeführt.
Sichtbare Verunreinigungen. Die KRINKO sieht die Flächendesinfektion nach sichtbarer Verunreinigung mit potenziell infektiösen Materialien wie Blut, Sekreten oder Exkreten ausdrücklich nach vorheriger mechanischer Entfernung der Verunreinigung vor. Dies ist ein Sofortvorgang und gehört im Plan mit benannter Zuständigkeit und Reaktionsfrist hinterlegt.
Schlussdesinfektion. Die desinfizierende Flächenreinigung nach Entlassung isolierter Patienten fällt in den Desinfektionsbereich und bleibt beim Personal.
Bereiche mit aseptischen Tätigkeiten. Flächen, auf denen aseptisch gearbeitet wird, erfordern vor Beginn der Tätigkeit eine Flächendesinfektion und liegen außerhalb der regulären Bodenreinigungsplanung.
Ein weiterer Punkt betrifft Dienstleister: Ist ein externer Leistungserbringer eingebunden, ist er nach KRINKO auch für die Einhaltung des Reinigungs- und Desinfektionsplans sowie für die Qualifikation des eingesetzten Personals verantwortlich. An dieser Zuständigkeit ändert der Einsatz eines Roboters nichts.
Gesundheitseinrichtungen sind durchgehend belegt; auf Stationsfluren gibt es praktisch kein personenfreies Zeitfenster. Kann eine Maschine nur auf geräumten Flächen arbeiten, bleibt ihr Anteil am Hygieneplan entsprechend klein.
Zwei Bedingungen bestimmen deshalb unmittelbar, welche Frequenz sich einplanen lässt.
Sicherheit im Personenverkehr. Für automatische Bodenbehandlungsmaschinen im gewerblichen Innenbereich gilt in Deutschland DIN EN IEC 63327 (VDE 0700-327). Die Norm verlangt eine Auslegung, die gefährlichen Kontakt mit Personen vermeidet, und benennt den Betrieb in der Nähe größerer Personengruppen ausdrücklich als vorgesehenen Anwendungsfall. Die modellbezogene Konformitätsdokumentation gehört in die Beschaffungsunterlagen.
Geräuschniveau. Der Gausium Phantas und der Gausium Omnie sind auf leisen Betrieb ausgelegt und für Bereiche konzipiert, in denen Patienten nicht gestört werden sollen. Messwerte je Modell und Modus sollten angefordert werden, um festzulegen, welche Zeitfenster nutzbar sind.
Erst wenn beide Punkte geklärt sind, lässt sich über die Reinigungsfrequenz im Hygieneplan sprechen – ob zweimal täglich möglich ist, ob Tagbetrieb infrage kommt, hängt daran.
Die Umsetzung des Hygieneplans muss nachvollziehbar sein; in Gesundheitseinrichtungen wiegt dieser Punkt schwerer als in anderen Objekten.
Vernetzte Maschinen erzeugen Einsatzberichte mit Zeitpunkt, Dauer und Abdeckung je Bereich. Für die interne Dokumentation und für Audits ist das ein belastbarer Nachweis, dass eine Fläche zu einem bestimmten Zeitpunkt bearbeitet wurde – und schließt eine Lücke, die bei handschriftlicher Erfassung häufig bleibt.
Eine Abgrenzung gehört ausdrücklich in das Konzept: Der Einsatzbericht belegt die Maschinenaktivität. Hygienestandards und Reinigungsqualität bleiben Gegenstand der physischen Kontrolle; der Bericht ersetzt die Abnahme nicht.
Die folgende Zuordnung folgt der Zoneneinteilung des Hygieneplans. Die genannten Eigenschaften entsprechen der Auslegung der Modelle für den Einsatz im Gesundheitswesen.
Lang, gleichförmig, durchgehend belegt, mit fortlaufendem Betten- und Wagenverkehr – flächenmäßig der größte Anteil der Bodenreinigung.
Für diese Zone ist die Gausium Mira ausgelegt:
Viele Räume, kleine Einzelflächen, Einsatz nur zwischen Behandlungen, häufig gemischte Bodenbeläge.
Für diese Zone ist der Gausium Phantas ausgelegt:
Umgesetzte Projekte zeigen die Fallstudien zum Hospital Alvaro Cunqueiro und zum Waberer Medical Centre.
Große Flächen, durchgehender Personenverkehr, komplexe Umgebung mit medizinischem Gerät und Personal im selben Raum.

Für diese Zone ist der Gausium Omnie ausgelegt:
Ein Beispiel aus der Praxis beschreibt die Fallstudie zu einem japanischen Facility-Management-Unternehmen im Klinikeinsatz.

Verwaltungsbereiche, Bibliotheken, Teile der Aufenthaltszonen. Teppich wird ausschließlich gesaugt, nicht geschrubbt.
Für diese Zone ist der Gausium Vacuum 40 ausgelegt:
Vor der Aufnahme in den Plan ist die Florhöhe zu messen; sie bestimmt den Modellkreis. Die Zusammenhänge behandelt der Beitrag zu Teppich und Hartboden im selben Gebäude.

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Zone im Hygieneplan |
Passendes Modell |
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Stationsflure, Verbindungswege |
Mira |
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Patientenzimmer, Praxen, kleinteilige Bereiche |
Phantas |
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Empfangshallen, Hauptverkehrswege |
Omnie |
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Teppichflächen in Verwaltung und Aufenthaltsbereichen |
Vacuum 40 |
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Cafeterien und Verpflegungsbereiche |
Mira oder Phantas |
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Verwaltungsetagen |
Phantas |
Zwei Merkmale von Gesundheitseinrichtungen beeinflussen unmittelbar, wie sich die Zonen zuschneiden lassen.
Mehrere Etagen. Der Gausium Phantas kann Aufzüge autonom nutzen und damit etagenübergreifend reinigen. Ob eine Aufzugsanbindung im konkreten Haus umsetzbar ist, hängt von der Schnittstelle der vorhandenen Anlage ab und gehört in die Begehung. Für Modelle ohne Aufzugsanbindung gelten Karten je Ebene mit manuellem Umsetzen; Zuständigkeit und Zeitfenster dafür gehören in den Plan.
Fortlaufend wechselnde Belegung. Betten, Gerätewagen und Infusionsständer stehen täglich an anderer Stelle. Die Maschine muss sich an die veränderte Umgebung anpassen, statt auf eine feste Karte angewiesen zu sein. Die dafür erforderlichen Fähigkeiten beschreibt der Beitrag zu Reinigungsrobotern in dynamischen Objekten.
Erstens: Den Umfang mit der Hygieneleitung abstimmen. Welche Einträge die Maschine übernimmt und welche beim Personal bleiben, gehört vor die Beschaffung. Wird dieser Schritt nachgeholt, verschiebt sich die Inbetriebnahme.
Zweitens: Frequenz und Zeitfenster je Zone festlegen. Stationsflure, Wartebereiche und Cafeterien folgen unterschiedlichen Belegungsmustern; der Einsatzplan richtet sich danach, nicht nach einem einheitlichen Nachtfenster.
Drittens: Sofortvorgänge benennen. Die Behandlung sichtbarer Verunreinigungen liegt außerhalb der Maschinenplanung und braucht eine benannte Zuständigkeit mit Reaktionsfrist.
Viertens: Mit einer Zone beginnen. Ein Stationsflur oder eine Verwaltungsetage liefert belastbare Werte, bevor weitere Bereiche folgen. Frequenzen und Abdeckungsgrade im Plan sollten auf gemessenen Werten beruhen, nicht auf theoretischer Flächenleistung.
Die übrigen Einsatzvoraussetzungen – Durchfahrtsmaße, Stationsposition, Funkabdeckung und Betreiberpflichten – entsprechen denen anderer Gewerbeobjekte und sind im Beitrag zur Auswahl gewerblicher Reinigungsroboter beschrieben.
In Gesundheitseinrichtungen bestimmt nicht die Flächenleistung die Position eines Reinigungsroboters, sondern die Einträge, denen er im Hygieneplan zugeordnet ist.
Ist diese Zuordnung sauber vorgenommen – Bodenreinigung patientenferner Bereiche durch die Maschine, Desinfektion, Hochkontaktflächen und Sofortvorgänge beim Personal –, hält das Konzept der hygienischen Prüfung stand, und die Arbeitszeit des Reinigungsteams verlagert sich auf die Tätigkeiten, die fachliche Beurteilung erfordern.
Für eine Bewertung der Zoneneinteilung und der Modellzuordnung in einem konkreten Haus steht Gausium für eine Beratung zur Verfügung.
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