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Reinigungsroboter für dunkle Umgebungen und den Nachteinsatz

September 23, 2026

Tiefgaragen und fensterlose Lagerhallen sind dauerhaft schwach beleuchtet. Verkaufsflächen und Produktionshallen werden nach Ladenschluss beziehungsweise Schichtende gereinigt, wenn die Beleuchtung bereits reduziert oder abgeschaltet ist.

Genau hier wird Reinigungsrobotik zunehmend eingesetzt. Nach dem Whitepaper Robotik im Gebäudeservice von Lünendonk & Hossenfelder (2023) setzen 85 % der befragten Gebäudedienstleister bereits Reinigungsroboter ein, rund die Hälfte davon im Regelbetrieb beim Kunden. Nach Einschätzung der Marktforscher bleibt die Nachfrage nach Gebäudedienstleistungen Anfang 2026 hoch, wird in ihrer Umsetzung jedoch zunehmend durch den Personalmangel begrenzt.

Da die genannten Flächen häufig unzureichend ausgeleuchtet sind: Wie wählt man dafür den passenden Reinigungsroboter aus? Dieser Beitrag behandelt vier Punkte – Navigation, Beleuchtung, Betriebssicherung und Objektbedingungen.

Punkt 1: Worauf sich die Maschine im Dunkeln orientiert

Bei wenig Licht stellt sich zuerst die Frage, ob die Maschine ihre Position zuverlässig bestimmt.

Das hängt von der eingesetzten Sensorik ab. Laserbasierte Distanzmessung sendet eigenes Licht aus und wertet die Rückläufe aus, ist also unabhängig vom Umgebungslicht – die Lokalisierung arbeitet im Dunkeln wie bei Tageslicht. Kamerabasierte Funktionen benötigen dagegen Restlicht und büßen bei sehr geringer Beleuchtung an Zuverlässigkeit ein.

Betroffen sind vor allem drei Funktionen: die Erkennung des Bodenbelags, die Erkennung einzelner Verschmutzungen und die Klassifizierung von Hindernissen nach Art. Lokalisierung und Hindernisvermeidung selbst bleiben davon unberührt.

Die beiden Gausium-Modelle für diese Einsatzbereiche sind entsprechend ausgestattet:

  • Der Gausium Omnie verfügt über ein 3D-LiDAR mit 360°-Abdeckung, dessen Einsatzbereich ausdrücklich schwache Lichtverhältnisse, offene Flächen und hochdynamische Bereiche umfasst.

  • Der Gausium Beetle nutzt eine 3D-LiDAR-gestützte Kartierung und Navigation, die ebenfalls für schwache Lichtverhältnisse und weitläufige offene Räume ausgelegt ist.

Eine Frage gehört in jedes Gespräch mit dem Anbieter: Welche Funktionen stehen bei vollständig ausgeschalteter Beleuchtung zur Verfügung und welche sind eingeschränkt?

Punkt 2: Ob für die Maschine Licht brennen muss

Diese Frage wird selten gestellt und entscheidet doch darüber, ob sich die Rechnung trägt.

Muss für den nächtlichen Hallenbetrieb die Beleuchtung eingeschaltet bleiben, verlagert sich ein Teil der eingesparten Personalkosten in die Energiekosten. Bei großen Flächen ist die Anschlussleistung der Beleuchtung erheblich, der Posten fällt entsprechend ins Gewicht.

Zwei Angaben sollten vor der Beschaffung vorliegen:

  • Ist der Betrieb bei vollständig ausgeschalteter Beleuchtung möglich, und mit welchem Funktionsumfang?

  • Falls eine Mindestbeleuchtung erforderlich ist: in welcher Größenordnung?

Punkt 3: Wenn niemand vor Ort ist

Das ist das größte praktische Risiko bei Nacht- und Randzeiteinsätzen.

Wer bemerkt einen Stillstand. Bleibt die Maschine nachts stehen, ist die Fläche am Morgen nicht fertig. Vorab zu klären: An wen geht die Störungsmeldung, wer reagiert, innerhalb welcher Frist.

Die 360°-Kameraabdeckung des Gausium Omnie liefert über die Vogelperspektive ein Bild der gesamten Umgebung. Beurteilt wird damit die tatsächliche Situation vor Ort, nicht allein eine Fehlermeldung. Beurteilt wird die tatsächliche Situation vor Ort, nicht allein eine Fehlermeldung.

Wie die Maschine in den nächsten Bereich kommt. Geschlossene Tore beenden den Einsatz an der Bereichsgrenze. Der Gausium Beetle lässt sich über AutoPass in Schiebetore von Lagerhallen einbinden und durchfährt diese autonom – für den Bereichswechsel muss niemand vor Ort sein.

Wer Zutritt hat. Nachts ist weder eigenes Personal noch der Dienstleister im Objekt. Wer im Störungsfall hineinkommt, gehört in den Vertrag, nicht in eine mündliche Absprache.

Versorgung über die gesamte Schicht. Ohne Personal vor Ort muss das Laden selbstständig ablaufen, im Nassbetrieb zusätzlich Wasserbefüllung und Abwasserentleerung. Welche Konfiguration welchen Handgriff übernimmt, behandelt der Beitrag zum Automatisierungsgrad von Reinigungsrobotern.

Funkabdeckung. Untergeschosse und Hallenmitten sind am schwächsten versorgt – und dort findet der unbeaufsichtigte Betrieb statt. Was ohne Verbindung weiterläuft, beschreibt der Beitrag zum sicheren Offline-Betrieb.

Punkt 4: Wetter und Lärmschutz im Außenbereich

Im Außenbereich kommen zwei Bedingungen hinzu.

Wetter. Ohne Personal vor Ort ist Regen das konkreteste Risiko. Der Gausium Beetle ist mit WeatherSense™ Guard ausgestattet: Die integrierte Regenerkennung erfasst Wetteränderungen in Echtzeit, und bei einsetzendem Niederschlag kehrt die Maschine selbstständig zur Dockingstation zurück. Sensorik und Hardware sind damit geschützt, ohne dass jemand eingreifen muss.

Lärmschutz. Für Außenflächen in der Nähe schutzbedürftiger Nutzungen gilt die TA Lärm. Sie definiert 22:00 bis 6:00 Uhr als Nachtzeit und sieht dafür deutlich strengere Immissionsrichtwerte vor als tagsüber; die anwendbaren Werte richten sich nach der Gebietseinstufung. Für Höfe und Zufahrten an Wohnbebauung ist das vor der Einsatzplanung zu prüfen.

Die beiden Modelle im Überblick

Gausium Omnie

Ausgelegt für komplexe, dynamische Umgebungen wie Flughäfen, U-Bahn-Stationen und Lagerhallen – also überwiegend Bereiche mit eingeschränktem Tageslicht.

  • Multimodales SLAM in Verbindung mit 3D-LiDAR und 360°-Panoramakamera

  • Zuverlässige Kartierung und Lokalisierung auch bei schwachen Lichtverhältnissen und auf offenen Flächen

  • 360°-Objekterkennung für die Hindernisvermeidung rundum

  • 360°-Vogelperspektive mit Rundumbild der Einsatzumgebung

  • Erkennung von trockenem und feuchtem Abfall über KI-gestütztes Deep Learning

  • Kehren und Schrubben im selben Durchgang, mit Aufnahme in einen integrierten Schmutzbehälter

Arbeitsbreiten, Laufzeiten und weitere Angaben stehen auf der Produktseite zu Omnie.

Gausium Beetle

Autonome Kehrmaschine für den Innen- und Außeneinsatz, ausgelegt für Lagerhallen, Fabriken und großflächige Anlagen.

  • 3D-LiDAR-gestützte Kartierung und Navigation, auch bei schwachen Lichtverhältnissen und in weitläufigen Räumen

  • WeatherSense™ Guard mit Regenerkennung und selbstständiger Rückkehr zur Dockingstation

  • AutoPass für die autonome Durchfahrt von Schiebetoren

  • Breites Spektrum aufnehmbarer Rückstände, von feinem Staub und Sand bis zu Papierresten, Flaschen und Holzspänen

  • Staubkontrolle mit HEPA-Filtration und automatischer Filterreinigung nach jedem Einsatz

  • Randreinigung bis zum Nullabstand

Zu beachten: Beetle ist eine Kehrmaschine – ohne Scheuerfunktion, Teppichbeläge sind nicht freigegeben. Die freigegebenen Bodenbeläge stehen auf der Produktseite zu Beetle.

Drei Objekte in der Praxis

Tiefgarage

Dauerhaft schwach beleuchtet, staubbelastet, meist ohne Funkabdeckung, nachts ohne Personal. Die Lokalisierung ist dank LiDAR unkritisch, die eigentlichen Punkte liegen anderswo:

  • Rampen zwischen den Ebenen sind Fahrweg, keine Reinigungsfläche

  • Parkende Fahrzeuge verändern die befahrbare Fläche von Nacht zu Nacht

  • Die Dockingstation braucht eine Position mit dauerhafter Stromversorgung außerhalb der Stellplätze

Zwei Fragen gehören vor die Entscheidung: Wird die Beleuchtung nachts vollständig abgeschaltet oder läuft eine Grundbeleuchtung? Und wer hat nachts Zutritt, falls die Maschine steht?

Lagerhalle im Nachtbetrieb

Tagsüber beleuchtet, nachts auf Grundbeleuchtung reduziert oder ganz dunkel. Folienreste, Kartonagen und Holzspäne fallen tagsüber an und werden nachts aufgenommen.

Hier lohnt die Energierechnung: Muss die Hallenbeleuchtung für den Roboterbetrieb laufen, fällt die Ersparnis geringer aus als geplant. Die Frage nach der Mindestbeleuchtung gehört deshalb in das erste Gespräch.

Der zweite Punkt ist die Freiräumung. Eine Halle, in der nachts Paletten stehen bleiben, wird auch von einer voll funktionsfähigen Maschine nur teilweise gereinigt. Das ist eine Frage der Arbeitsorganisation, nicht der Technik.

Sind mehrere durch Tore getrennte Bereiche zu reinigen, gehört die Torsteuerung in dieselbe Planung.

Außenbereiche, Höfe und Zufahrten

Im Außenbereich geht es um trockenen Eintrag von außen, grobe Partikel und Laub – klassische Aufgaben für den Kehrbetrieb.

Wetter und Lärmschutz sind hier die bestimmenden Bedingungen; beide sind oben beschrieben.

Begehung bei ausgeschaltetem Licht

Die aussagekräftigste Prüfung dauert eine halbe Stunde und findet zu der Uhrzeit statt, zu der die Maschine später fahren soll.

Mitzunehmen sind ein Mobilgerät für den Netztest, ein Zollstock und der Grundriss.

  • Beleuchtung in den Betriebszustand versetzen – nicht bei eingeschalteter Wartungsbeleuchtung messen

  • Die vorgesehene Route vollständig abgehen, einschließlich Rampen, Schwellen, Toren und Zufahrten

  • Funkabdeckung an drei Punkten prüfen: Routenanfang, Stationsposition, schwächster Punkt in der Mitte

  • Engste Durchfahrtsstelle messen, mit den Gegenständen, die nachts tatsächlich dort stehen

  • Nachts belegte Flächen erfassen: Paletten, Fahrzeuge, Gitterwagen

  • Stationsposition markieren, mit Stromversorgung und dauerhaft freier Zufahrt

  • Erreichbarkeit klären: wer ist im Objekt, wer hat Zutritt, wer reagiert auf eine Störungsmeldung

Was hier auffällt, lässt sich nach der Inbetriebnahme nur mit deutlich höherem Aufwand korrigieren.

Für die Bewertung eines konkreten Objekts unter realen Einsatzbedingungen steht Gausium für eine Begehung zur Verfügung.

Quellen

  1. Lünendonk & Hossenfelder – Verbreitung von Reinigungsrobotern bei Gebäudedienstleistern, dargestellt im Whitepaper Robotik im Gebäudeservice (2023), erstellt in Zusammenarbeit mit Wackler auf Basis des Konjunkturindex Facility Service.

  2. Lünendonk & Hossenfelder – Einordnung von Nachfrage und Personalmangel in der Facility-Service-Branche, veröffentlicht in der Quartalsanalyse zum Konjunkturindex Facility Service (2026).

  3. TA Lärm – Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998, geändert am 1. Juni 2017; Volltext im Vorschriftenportal des Bundes.